Nach einem Konzept der unbedingten Willensfreiheit bestehe keine Beschränkung der Freiheit. Gedacht werden könne eine solche Freiheit nur dann, wenn ein Wille durch nichts bedingt sei. Das Problem bei dieser Freiheit sei, dass der Wille, wenn er durch nichts bedingt sei, als zufällig und unmotiviert gelten müsse. Es unterliege dann also dem reinen Zufall, was sich zum Willen herausbilde. Er stehe nicht mehr im Einklang mit der Natur und den Neigungen der handelnden Person. Er sei von ihr losgelöst und ihr auch nicht mehr zurechenbar.

Danke für Ihren Beitrag. Von einem Konzept der unbedingten Willensfreiheit gehe ich auch gar nicht aus. Ich sage „nur“: Gott hat uns als ein freies Gegenüber geschaffen, das sich deshalb für oder gegen jemanden oder etwas entscheiden kann.

Natürlich ist der Mensch im Sinne Dahrendorfs ein homo sociologicus, also ein Wesen, das in einen gesellschaftlichen Kontext eingebettet ist und vor diesem Hintergrund agiert und reagiert. Das führt freilich dazu, dass unser persönliches Handeln in gewisser Weise fremdbestimmt ist – aber solch eine Entscheidungsfrage wie:

„Gehe ich der Frage nach, ob es stimmt, was Christen glauben, oder gehe ich ihr nicht nach?“

unterliegt ja keinerlei (sozialen) Zwängen. Fragen wie diese darf jeder von uns vollkommen frei für sich entscheiden.